-6- den Geschäftsjahrs, soweit nicht eine Verrechnung mit dem Einkommen aus der selbstständigen Erwerbstätigkeit möglich war. Zur Konkretisierung der Verwaltungspraxis hat die ESTV das Kreisschreiben Nr. 28 vom 3. November 2010 herausgegeben (Kreisschreiben LGBV; abrufbar unter: , Rubriken: "Direkte Bundessteuer > Kreisschreiben").