Da solche aufgrund des Alters des Rekurrenten nicht mehr getätigt werden können, fallen sie ausser Betracht. Die Verordnung vom 17. Februar 2010 über die Besteuerung der Liquidationsgewinne bei definitiver Aufgabe der selbstständigen Erwerbstätigkeit (LGBV; SR 642.114) enthält weitere Detailbestimmungen. Art. 1 Abs. 1 LGBV wiederholt nochmals den Grundsatz, dass die privilegierte Liquidationsgewinnbesteuerung bei definitiver Aufgabe der selbstständigen Erwerbstätigkeit nach dem vollendeten 55. Altersjahr oder infolge Invalidität zum Tragen kommt.