5. Der Einkommenssteuer unterliegen alle wiederkehrenden und einmaligen Einkünfte (Art. 19 Abs. 1 StG und Art. 16 Abs. 1 DBG). Zu den Einkünften aus selbstständiger Erwerbstätigkeit gehören gemäss Art. 21 Abs. 2 StG und Art. 18 Abs. 2 DBG u.a. Kapitalgewinne aus Veräusserung von Geschäftsvermögen.