4. Streitig ist die Höhe des bei der Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit des Rekurrenten per Ende 2021 angefallenen Liquidationsgewinns. Mit der Sonderveranlagung vom 8. September 2022 legte die Steuerverwaltung den Liquidationsgewinn auf CHF 110'299.-- fest. Im Rahmen ihrer Vernehmlassung (S. 4) weist sie auf einen Rechenfehler hin und beantragt, den Liquidationsgewinn auf CHF 117'001.-- festzusetzen. Die Rekurrenten beziffern dagegen den Liquidationsgewinn mit CHF 60'806.--.