I. Mit Schreiben vom 19. Juni 2024 hat die Steuerrekurskommission die Rekurrenten aufgefordert, bis zum 5. Juli 2024 den Nachweis zu erbringen, dass die Liegenschaft vom Rekurrenten als Privatperson gekauft und zum amtlichen Wert in das Geschäftsvermögen überführt worden sei. Auch fehle eine Begründung, weshalb die Rekurrenten für die AHV-Rückstellung einen