Der Buchwert bei Aufgabe der selbständigen Tätigkeit betrage daher CHF 64'679.-- und der Liquidationsgewinn CHF 60'806.-- (Verkehrswert gemäss Schätzung CHF 133'000.-- minus Restbuchwert CHF 64'679.-- minus AHV-Rückstellung CHF 7'515.--). Die Rekurrenten machen weiter geltend, dass durch eine falsche Eigenkapitalberechnung in den früheren Steuerjahren die Vermögenssteuer um insgesamt CHF 1'634.-- zu hoch ausgefallen sei und beantragen eine Rückerstattung in dieser Höhe. H. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat sich nicht vernehmen lassen.