G. Die Rekurrenten machen in ihrer Stellungnahme vom 5. März 2023 geltend, dass der Rekurrent die Liegenschaft als Privatperson gekauft und zum amtlichen Wert von CHF 194'680.-- in das Geschäftsvermögen überführt habe. Die von der Steuerverwaltung aufgeführten Abschreibungen seien korrekt, jedoch der Anfangswert falsch. Insbesondere entsprächen die Abschreibungen der Jahre 2017 bis 2020 in der Höhe von jeweils CHF 19'468.-- 10 % des amtlichen Wertes. Der Buchwert bei Aufgabe der selbständigen Tätigkeit betrage daher CHF 64'679.-- und der Liquidationsgewinn CHF 60'806.-- (Verkehrswert gemäss Schätzung CHF 133'000.-- minus Restbuchwert