dass der Gesuchsteller trotz mehrfacher Aufforderung durch die Steuerrekurskommission die im Schreiben vom 13. Juni 2023 geforderten Unterlagen, nicht eingereicht, sondern einzig eine Kopie des aktuellen Sozialhilfebudgets seiner Eingabe vom 4. August 2023 beigefügt hat; dass angesichts der dargelegten Einkommensverhältnisse zwar von einer angespannten finanziellen Lage des Gesuchstellers auszugehen ist;