-2- dass bei der Steuerrekurskommission am 9. August 2023 eine Stellungnahme des Gesuchstellers vom 4. August 2023 eingegangen ist, in der er bzgl. dem einverlangten Budget auf das miteingereichte Sozialhilfebudget verweist und überdies seinen Antrag betreffend unentgeltlicher Rechtspflege und Beiordnung eines Rechtsbeistands bestätigt;