dass die Steuerrekurskommission dem Gesuchsteller am 13. Juni 2023 mitgeteilt hat, dass er für die Prüfung des Erlassgesuchs diverse Unterlagen (u.a. ein aktuelles Monatsbudget mitsamt Belegen) bis 4. Juli 2023 einreichen müsse; dass der Gesuchsteller am 4. Juli 2023 ein Gesuch um Fristverlängerung bis 7. August 2023 eingereicht hat; dass das Gesuch von der Steuerrekurskommission dem Gesuchsteller am 5. Juli 2023 mit einer einmaligen und nicht weiter erstreckbaren Fristverlängerung bis 4. August 2023 bewilligt worden ist;