dass am 7. Juni 2023 das Kuvert mitsamt der Rechnung vom 15. Mai 2023 betreffend Verfahrenskosten im Verfahren Nr. 100 22 311 bzw. 200 22 238 (Ablehnungsbegehren) versehen mit handschriftlichen Notizen des Gesuchstellers an die Steuerrekurskommission retourniert worden ist; dass der der Gesuchsteller damit den Erlass der Verfahrenskosten (Ablehnungsbegehren) aufgrund seiner Mittellosigkeit sowie die Gewährung eines kostenlosen Rechtsbeistands beantragt;