dass der Gesuchsteller mit Eingabe vom 5. Mai 2023, welche am 16. Mai 2023 bei der Steuerrekurskommission eingegangen ist, ausführt, dass seine Einsprache (recte: Beschwerde) rechtzeitig in den Briefkasten eingeworfen worden sei; dass die Steuerrekurskommission dem Gesuchsteller am 17. Mai 2023 erneut mitgeteilt hat, dass das Verfahren Nr. 100 22 311 bzw. 200 22 238 (Ablehnungsbegehren) abgeschlossen sei und deshalb auf die im Entscheid vom 17. März 2023 enthaltene Rechtsmittelbelehrung verwiesen werde;