dass die Steuerrekurskommission den Gesuchsteller darüber hinaus auch informiert hat, dass das Verfahren Nr. 100 22 311 bzw. 200 22 238 (Ablehnungsbegehren) mit Urteil vom 17. März 2023 für die Steuerrekurskommission abgeschlossen und seine Eingabe nach Ablauf der Rechtsmittelfrist eingetroffen sei; dass das Schreiben der Steuerrekurskommission vom 26. April 2023 dem Gesuchsteller gemäss Track & Trace am 3. Mai 2023 zugestellt worden ist;