Nicht zu vermuten ist, dass ihr Sohn in den drei Monaten bloss in den Ferien und zwischendurch in der Ostschweiz gewesen ist, ohne in die Schule zu gehen. Dies umso weniger als den Akten nicht zu entnehmen ist, dass die Rekurrenten den Sohn in dieser Zeit bewusst (z.B. aufgrund eines Sabbaticals) nicht in die Schule geschickt haben oder der Unterrichtsbesuch nicht möglich gewesen ist. Entsprechendes wird denn auch nicht vorgebracht von den Rekurrenten. Auch gibt es keine Anzeichen, dass die Rekurrenten den grundschulpflichtigen Sohn in dieser Zeit zu Hause unterrichtet haben ("Homeschooling").