Dies schon nur deshalb, weil die Vertragsparteien dem Notar mit einer entsprechenden Vorlaufzeit alle notwendigen Unterlagen haben einreichen müssen, damit der Kaufvertrag notariell hat beurkundet werden können. Dem Grundstück-Informationssystem (GRUDIS) und dem darin abrufbaren Kaufvertrag vom 17. Oktober 2016 (S. 4) ist zudem zu entnehmen, dass der Kaufpreis CHF 1'640'000.-- betragen hat, wobei der Kaufpreis der Stockwerkeinheit gemäss Steuererklärung 2016 (pag. 8) mit CHF 1'100'000.-- fremdfinanziert worden ist (Hypotheken bei der J.________; ab 21.10.2016).