4.5 Die von der Steuerverwaltung erwähnte Medienmitteilung vom ________2016 (vgl. Vernehmlassung vom 10.3.2023, S. 4), woraus hervorgeht, dass der Bundesrat die Rekurrentin zur G.________ des EDA in Bern ernannt hat, ist zudem als Indiz zu werten, dass die Rekurrentin bereits einige Zeit vorher Kenntnis über ihre neue Funktion per 1. Dezember 2016 mit Einsatzort Bern gehabt hat. Dies umso mehr als anzunehmen ist, dass diese Stelle im Rahmen eines geregelten Auswahlverfahrens öffentlich ausgeschrieben worden ist. Dies wie-