- 11 - kurzfristig erfahren hat, dass sie nach Beendigung des Auslandeinsatzes in D.________ (E.________) nicht als Botschafterin in einem anderen Land eingesetzt wird und ihr konkreter nächster Einsatz(ort) noch unklar gewesen ist. Dies umso mehr als dies von den Rekurrenten nicht weiter ausgeführt oder belegt wird. Bezüglich dem Rekurrenten wird im Übrigen denn nicht einmal vorgebracht, dass sein nächster Einsatz (nach D.________ [E.________]) unklar gewesen ist. Auch aus diesen Gründen ist mit der Beendigung des Auslandeinsatzes für beide Rekurrenten Bern wieder Einsatzort geworden.