Ein Indiz, dass das EDA auch den Rekurrenten nach Beendigung des Auslandeinsatzes als primär an der Zentrale in Bern tätig betrachtet hat, stellt die Tatsache dar, dass er für die Dauer seines Temporäreinsatzes bzw. Aufenthalts in F.________ (19.9.-29.10.2016) "auf Bern entlöhnt" geblieben ist (vgl. Schreiben der EDA Direktion für Ressourcen [betreffend Kosten] vom 13.9.2016, Beilage Nr. 4 zum Schreiben der Rekurrenten vom 29.1.2023). Als Temporäreinsätze gelten bloss vorübergehende Arbeitseinsätze ausserhalb des eigentlichen Einsatzortes (vgl. Art. 70 VBPV-EDA). Die Leistungen des EDA nach der Beendigung des Auslandeinsatzes in D.______