Sie aber u.a. (Grund-)Ausbildungskostenbeiträge für Kinder ("GAB extern Englisch") erhalten hat (extern bedeutet, dass das Kind nicht [an einer öffentlichen Schule] am Einsatzort, sondern – bspw. wie vorliegend – in eine [private] englischsprachige Schule geht). Die Lohnausweise zeigen somit auch, dass sich der Einsatzort der Rekurrentin nur für die ersten sieben Monate im Ausland befunden und das EDA die Rekurrentin nach Beendigung der offiziellen Entsendung in den E.________ als an der Zentrale in Bern tätig betrachtet hat. Das Gleiche gilt für den Rekurrenten. Dies, obwohl der erste Lohnausweis des Rekurrenten für die Zeit vom 1. Januar 2016 bis ________ 2016 (pag.