Mit der Rückkehr in die Schweiz (bzw. in den Kanton Bern) haben sie als Angestellte des EDA auch keine neue Erwerbstätigkeit aufgenommen, sondern lediglich ihren Einsatzort gewechselt. Es besteht daher auch bei einem Auslandeinsatz durchwegs eine berufliche Verwurzelung zur Schweiz bzw. zu Bern. Die Rekurrenten haben sodann je zwei Lohnausweise erhalten. Die Rekurrentin hat solche für die Zeit vom 1. Januar 2016 bis 31. Juli 2016 (pag. 21) und vom 1. August 2016 bis 31. Dezember 2016 erhalten (pag. 19).