- 10 - 4.3 Beide Rekurrenten haben zudem für das ganze Jahr 2016 Lohn erhalten (vgl. Lohnausweise, pag. 24-15). Die öffentlich-rechtlichen (unbefristeten) Arbeitsverhältnisse des EDA als inländische Arbeitgeberin sind im Jahr 2016 somit bestehen geblieben, unabhängig davon, ob die Rekurrenten ihren Einsatzort im Ausland oder an der Zentrale in Bern gehabt haben. Mit der Rückkehr in die Schweiz (bzw. in den Kanton Bern) haben sie als Angestellte des EDA auch keine neue Erwerbstätigkeit aufgenommen, sondern lediglich ihren Einsatzort gewechselt.