Die grundsätzliche Möglichkeit einer Versetzung ist integraler Bestandteil ihrer Arbeitsverträge. Spätestens nach drei Jahren auf demselben Posten bewerben sich regelmässig alle versetzungspflichtigen Angestellten für eine neue Position im Folgejahr. Hierbei muss das EDA eine Gesamtsicht wahren und dafür sorgen, dass das gesamte Aussennetz und die Zentrale in Bern optimal mit Personal des EDA besetzt ist (vgl. Artikel "Geeignetes Personal am richtigen Ort im Interesse der Schweiz", Interview mit der Direktorin der EDA Direktion für Ressourcen, 11.1.2021, einsehbar unter , Rubriken "EDA / Aktuell / Newsübersicht / 2021 / Januar", abgerufen am 6.5.2024).