4.1 Obwohl die Rekurrenten mehrmals von der Steuerverwaltung aufgefordert worden sind (pag. 52-51, 33 und 30), detailliert darzulegen, wo sie in den Monaten August, September und Oktober 2016 gewohnt, gelebt und gearbeitet haben, ist über den Zeitraum nach der Beendigung ihres Auslandeinsatzes wenig bekannt. Beispielsweise ist bezüglich ihrer Einreise bzw. Rückkehr in die Schweiz im Jahr 2016 nur bekannt, dass dies im "Sommer 2016" war. Weiter ist