Auch weitere Umstände wiesen auf eine Niederlassungsabsicht in Bern hin (z.B. Anmeldung des Sohnes per 29.8.2016 an der International School of Berne in Gümligen, Ernennung der Rekurrentin zur G.________ des EDA gemäss Pressemitteilung vom ________2016 sowie Kauf von Wohneigentum in C.________ mit Kaufvertrag vom 17.10.2016). D. Die Rekurrenten haben Gelegenheit erhalten, dazu Stellung zu nehmen, wovon sie mit Schreiben vom 25. März 2023 Gebrauch gemacht haben. Auf den Inhalt der Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen näher eingegangen.