kurrent habe vom 19. September bis 29. Oktober 2016 einen Temporäreinsatz für das EDA in F.________ geleistet und am 1. November 2016 seine Stelle beim EDA in Bern angetreten. Die Rekurrentin habe ihre Arbeit beim EDA in Bern am 1. Dezember 2016 aufgenommen. -2- Ferner sei es gewiss so, dass die Steuerverwaltung beweisen müsse, dass ein bestimmter Wohnsitz gegeben sei, der die Steuerpflicht begründe.