Zur Begründung führen sie im Wesentlichen aus, dass sie ab dem 1. November 2016 in der EG C.________ gewohnt hätten. Nachdem sie bis im Sommer 2016 für das EDA in D.________ (E.________) gearbeitet hätten, hätten sie sich in den Wochen danach und im Hinblick auf die unklaren beruflichen Perspektiven an verschiedenen Orten und nicht hauptsächlich oder bereits mit der Absicht des dauernden Verbleibens in Bern aufgehalten. Da sie sich in der Zeit zwischen der Abreise aus dem E.________ und der Wohnsitznahme in C.________ im November 2016 an verschiedenen Orten in der Schweiz und im Ausland aufgehalten hätten, seien sie in dieser Zeit ohne (gemeinsamen) festen Wohnsitz gewesen. Der Re-