Im Rahmen der allgemeinen Neubewertung 2020 hat sich die Verkehrslagenote des Grundstücks Nr. 1________ von 7 auf 8 erhöht, wobei die Grenze zur Zone mit der Höchstnote 9 unmittelbar anschliessend verläuft (siehe Verkehrslagenotenplan AN20, abrufbar unter: , Rubriken "Geoportal > Angebot an Karten"). Triftige Gründe, die ein Abweichen vom Verkehrslagenotenplan rechtfertigen könnten, sind keine ersichtlich (vgl. Bewertungsnormen, S. 13).