Die Note bezieht sich auf die Verhältnisse innerhalb der Gemeinde. Die in einer Gemeinde vorhandene Infrastruktur und die Anbindung an den privaten und öffentlichen Verkehr wird nicht mit der Verkehrslagenote beurteilt, sondern widerspiegelt sich (zusammen mit anderen Standortfaktoren) im durchschnittlichen Mietzinsniveau der Gemeinde, welches im System der amtlichen Bewertung mit der Mietwertkategorie abgebildet wird. Die Gemeinde B.________ gehört in die Mietwertkategorie 13, (Vergleichswerte: C.________ 13, D.________ 12, E.________ 10, siehe Tabelle 3.8 der Bewertungsnormen).