4.1.4 Für die Steuerrekurskommission ist offensichtlich, dass eine automatische Heizung nur dann mit einer hohen Note bewertet werden kann, wenn sie eine ausreichende Heizleistung erbringt. Die unterschiedlichen Noten, die in den schätzungstechnischen Weisungen vorgesehen sind, differieren nicht anhand der Heizleistung, sondern anhand des Bedienkomforts und der Betriebskosten. So leuchtet es ohne weiteres ein, dass ein automatisches Heizsystem die Note 8 erhält, während für eine manuell zu bedienende Holzfeuerung bloss die Note 5 und für Einzelöfen die Note 1 vorgesehen sind.