4.1.3 Bei den schätzungstechnischen Weisungen handelt es sich um eine sogenannte Verwaltungsverordnung, wozu generelle Dienstanweisungen und Richtlinien zählen, die sich an untergeordnete Behörden oder Verwaltungsangestellte richten (RKE 100 2023 5 vom 13.12.2023, E. 6.1 ff.; vgl. Häfelin/Müller/Uhlmann, Allgemeines Verwaltungsrecht, 8. Aufl., 2020, N. 81; Ruth Herzog in: Kommentar zum Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege im Kanton Bern, 2. Aufl., 2020, N. 41 zu Art.