Für eine Zentralheizung mit Wärmepumpe ist die Note 8 vorgesehen. Eine (manuelle) Zentralheizung mit Holz oder Kohle ist mit der Note 5, entsprechende Einzelöfen sind mit der Note 1 zu bewerten. Ergänzend ist in Ziff. 3.8 der Weisungen vermerkt: "Eine automatische Heizung hat immer [die] Note 8 ohne Rücksicht auf den Energieträger". Diese strikte Regelung wird allerdings insoweit relativiert, als unter der Überschrift von Ziff. 3.8 der Klammervermerk "Note als Richtlinie" angebracht ist.