4.1 Der Rekurrent beantragt, die Teilnote für die Heizung von 8 auf 5 oder 4 zu reduzieren. Die Teilnote für die Heizung beeinflusst die Hauptnote für die Komfortstufe zu einem Viertel. Die übrigen Teilnoten betreffen den Ausbau (7), die Raumaufteilung (6) und die Installationen (7). In der Rekursschrift führt der Rekurrent aus, dass die vorherige Ölheizung mit einer Leistung von 35 kW aufgrund einer fehlerhaften Berechnung und Beratung durch eine Luft-Wasser- Wärmepumpe mit bloss 11 kW Leistung ersetzt worden sei. Hinzu komme, dass diese Leistung nur bei Temperaturen ab +7 °C erreicht werde. Im Winter lasse sich das Gebäude nicht auf über 17 °C erwärmen.