D. Die Steuerverwaltung hat sich am 24. Februar 2023 vernehmen lassen. Sie beantragt, den Rekurs abzuweisen. Die Steuerverwaltung erachtet die Bewertung als korrekt und verweist für die rechtliche und schätzungstechnische Würdigung auf die Verfügung vom 28. Juli 2020 und den Einspracheentscheid vom 14. Dezember 2022. In Bezug auf die vom Rekurrenten erwähnte mangelhafte Heizung verweist die Steuerverwaltung auf ihre internen Weisungen und erklärt, dass automatische Heizungen immer die Note 8 aufweisen würden. Auf die detaillierten Äusserungen der Parteien in den genannten Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid von Bedeutung, in den nachstehenden Erwägungen eingegangen.