C. Gegen den Einspracheentscheid hat der Rekurrent mit Eingabe vom 12. Januar 2023 Rekurs bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (fortan: Steuerrekurskommission) erhoben. Er erklärt im Wesentlichen, dass die im Jahr 2009 installierte neue Heizung eine ungenügende Leistung erbringe, weshalb die Teilnote für die Heizung und damit auch die Hauptnote für die Komfortstufe herabzusetzen seien.