A. Das Grundstück B.________ Gbbl. Nr. 1________ ist im Alleineigentum von A.________ (fortan: Rekurrent). Darauf befinden sich ein älteres Einfamilienhaus mit Garage und ein Gartenhaus. Im Jahr 2009 ersetzte der Rekurrent u.a. die vorbestandene Ölheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe.