_ einen eigenen sogenannten "Gemeindekreis" mit einer tieferen Mietwertkategorie zu schaffen (wie in der Stadt Bern oder in fusionierten Gemeinden, siehe Tabelle 3.8 der Bewertungsnormen). Da die Tabellen jedoch zu den von der kantonalen Schatzungskommission verabschiedeten und daher durch die Steuerverwaltung nicht korrigierbaren Bewertungsnormen gehören, drängt sich ein prozentualer Abzug auf dem errechneten amtlichen Wert auf. Dieses Instrument ist in Ziff.