Dies bestätigt ein hypothetischer Vergleich mit den Nachbargemeinden. Würde sich das fragliche Grundstück in G.________ oder H.________, und dort ebenfalls in peripherer Lage befinden, dürften die Wohn- und die Verkehrslage je mit 6 oder 7 bewertet werden. Bei angenommenen 28 Notenpunkten (Gebäudeart 3, Bauqualität 6, Komfortstufe 6, Wohnlage 7, Verkehrslage 6), unverändertem wirtschaftlichen Alter und identischer Raumaufnahme würde der amtliche Wert in G.________ CHF 324'600.-- (66 % des amtlichen Werts gemäss Einspracheentscheid) und in H.________ gar nur CHF 227'400.-- (46 %) betragen.