5.2 Aus den Bewertungsunterlagen und den Eingaben der Rekurrentin geht hervor, dass es sich beim fraglichen Wohngebäude um ein wenig komfortables 3-Zimmer-Haus handelt, das zwar ruhig, aber auch sehr abgeschieden, gelegen ist. Der verpachtete Scheunenteil inkl. Stall wird immer noch landwirtschaftlich genutzt, was die Wohnqualität beeinträchtigt. Zudem gelten in der Landwirtschaftszone restriktive Vorschriften betreffend Um- oder gar Ausbauten. Es ist offensichtlich, dass der Verkehrswert dieses Grundstücks unter dem amtlichen Wert gemäss Einspracheentscheid von CHF 492'400.-- liegt und damit mit der bundesgerichtlichen Rechtsprechung nicht zu vereinbaren ist.