4.2 Bei der Benotung ist in allgemeiner Hinsicht zu beachten, dass diese in der Praxis der amtlichen Bewertung nicht linear erfolgt. Obwohl die zur Verfügung stehende Skala von 1 bis 9 reicht (abgesehen von der Gebäudeart; vgl. Bewertungsnormen, S. 11-13), werden Noten unter 6 bei Wohn- und Geschäftsräumen nur selten vergeben. Zudem stellt jede Benotung eine Ermessensfrage dar. Das hier zu beurteilende Grundstück weist folgende Noten auf: Gebäudeart 3, Bauqualität 6, Komfortstufe 6, Wohnlage 2, Verkehrslage 2. Die tiefe Note für die Wohnlage, welche die Kriterien Aussicht, Besonnung, Nachbarschaft und "besondere Lage" umfasst, ist offensichtlich falsch.