teilweise gutgeheissen und der amtliche Wert auf CHF 498'500.-- festgesetzt. Diese Reduktion war auf Anpassungen bei den land- und forstwirtschaftlichen Flächen zurückzuführen. Der amtliche Wert des Gebäudes, der CHF 492'400.-- beträgt, blieb unverändert. C. Gegen den Einspracheentscheid hat die Rekurrentin mit Eingabe vom 30. April 2023 Rekurs bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (fortan: Steuerrekurskommission) erhoben. Sie macht geltend, dass der neue amtliche Wert angesichts der Grösse und des Zustands des Objekts und insbesondere dessen Lage "utopisch" sei. Das Grundstück könne auf keinen Fall zum amtlichen Wert verkauft werden.