B. Die Steuerverwaltung des Kantons Bern, Abteilung Amtliche Bewertung (fortan: Steuerverwaltung), bestimmte den amtlichen Wert des Grundstücks Nr. 1________ im Rahmen der allgemeinen Neubewertung 2020 auf CHF 501'480.-- (Verfügung vom 12.10.2020, Akten der Steuerverwaltung, pag. 38). Zuvor hatte der amtliche Wert seit dem Steuerjahr 2019 CHF 203'980.-- betragen (Verfügung vom 20.7.2020, pag. 42). Die von der Rekurrentin gegen die Verfügung vom 12. Oktober 2020 erhobene Einsprache vom 9. November 2020 (pag. 7) wurde von der Steuerverwaltung mit Einspracheentscheid vom 5. April 2023 (pag. 1-4) teilweise gutgeheissen und der amtliche Wert auf CHF 498'500.-- festgesetzt.