5. Beim Augenschein vom 21. Februar 2024 hat die Delegation der Steuerrekurskommission auf Wunsch beider Parteien nur das alte Gebäude Nr. 2____ besichtigt. Dies deshalb, weil sich der Rekurs einzig gegen dessen Bewertung richtet, weil das neuere Hauptgebäude Nr. 2a____ erst im Jahr 2015 nach dessen Vollendung letztmals in Augenschein genommen worden ist und weil sich aus den Akten keine Hinweise auf Unstimmigkeiten ergeben haben. Die Delegation hat festgestellt, dass der angetroffene Zustand des alten Gebäudes der Beschreibung in der Rekursschrift entspricht. Das Gebäude stellt kein angebautes Einfamilienhaus mehr dar.