B. Die Steuerverwaltung des Kantons Bern, Abteilung Amtliche Bewertung (fortan: Steuerverwaltung), bestimmte den amtlichen Wert des Grundstücks Nr. 1____ im Rahmen der allgemeinen Neubewertung 2020 auf CHF 1'043'800.-- (Verfügung vom 15.6.2020, Akten Steuerverwaltung, pag. 38). Zuvor hatte der amtliche Wert seit dem Steuerjahr 2015 CHF 927'900.-- betragen (pag. 50). Die von den Rekurrenten gegen die Verfügung vom 15. Juni 2020 erhobene Einsprache vom 22. Juni 2020 (pag. 11) wurde von der Steuerverwaltung mit Einspracheentscheid vom 12. Dezember 2022 (pag. 1-3) abgewiesen.