A. Das Grundstück D.________ Gbbl. Nr. 1____, liegt in einer Wohnzone am nördlichen Dorfrand von D.________. Es ist im Jahr 2011 von den Ehegatten A.________ und B.________ (fortan: Rekurrenten) erworben worden. Zu jenem Zeitpunkt befand sich auf dem Grundstück nur ein älteres, einseitig angebautes, einstöckiges Einfamilienhaus (Gebäude Nr. 2____, die andere Haushälfte liegt auf der Nachbarparzelle Nr. 2____). In den Jahren 2013/2014 liessen die Rekurrenten nördlich des bestehenden Gebäudes ein freistehendes Einfamilienhaus (Gebäude Nr. 2a____) erbauen, in dem sie seither wohnen.