2. Die Beschwerde betreffend die direkte Bundessteuer 2016 (Revision) wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 3. Der Rekurs betreffend die von der Steuerverwaltung dem Rekurrenten für die Behandlung des Revisionsgesuchs vom 31. Oktober 2022 auferlegte Gebühr von CHF 200.-- wird gutgeheissen. 4. Die Kosten für das Verfahren vor der Steuerrekurskommission, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 1'000.--, werden dem Rekurrenten im Umfang von CHF 900.-- zur Bezahlung auferlegt. 5. Es werden keine Parteikosten gesprochen.