_2016, pag. 502). Mit der Entscheidrechnung informiert die Steuerverwaltung darüber, wie sich der noch von der steuerpflichtigen Person zu bezahlende (oder allenfalls von der Steuerverwaltung zurückzuerstattende) Restbetrag zusammensetzt. So nennt als Beispiel die Entscheidrechnung betreffend die kantonalen Steuern für die Periode ________ bis 31. Dezember 2016 (pag. 500) zunächst den (rechtskräftigen) Steuerbetrag von CHF 28'654.90, zieht das Verrechnungssteuerguthaben von CHF 3'762.85 ab, addiert den Verzugszins von CHF 792.45 und subtrahiert eine Zahlung des Rekurrenten von CHF 19'000.--. Im Ergebnis resultiert ein Saldo zu Gunsten der Steuerverwaltung von CHF 6'684.50. Mit einer Ein-