-9- 5.2 Mit dem genannten bundesgerichtlichen Urteil sind die Steuerfaktoren (das steuerbare Einkommen und das steuerbare Vermögen) sowie der Steuertarif und damit der Steuerbetrag rechtskräftig festgelegt worden. In der Folge hat die Steuerverwaltung mit den Entscheiden vom 6. Oktober 2022 das Urteil lediglich umgesetzt. In der Rechtsmittelbelehrung wird denn auch explizit erwähnt, dass lediglich die Entscheidrechnung mit Einsprache angefochten werden könne (bspw. betreffend kantonale Steuern ________2016, pag. 502).