Zu diesem Ergebnis ist auch die Steuerverwaltung gelangt, weshalb sie das "Gesuch um Wiedererwägung und Einsprache" vom 31. Oktober 2022 am 21. November 2022 an das Bundesgericht weitergeleitet hat. Allerdings hat das Bundesgericht das Wiedererwägungsgesuch umgehend am 22. November 2022 an die Steuerverwaltung retourniert.