-3- D. Gegen den Nichteintretensentscheid vom 5. April 2023 hat der Rekurrent mit Eingabe vom 24. April 2023 Rekurs betreffend die kantonalen Steuern und Beschwerde betreffend die direkte Bundessteuer 2016 an die Steuerrekurskommission des Kantons Bern (fortan: Steuerrekurskommission) erhoben. Er beantragt die Aufhebung des Nichteintretensentscheids und die Gutheissung des Wiedererwägungsgesuchs und der Einsprache. Seiner Auffassung nach sind alle Voraussetzungen für eine Revision erfüllt. Zudem beantragt der Rekurrent die Streichung der ihm von der Steuerverwaltung mit dem Nichteintretensentscheid auferlegten Gebühr von CHF 200.--.