Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts gelangte der Rekurrent schliesslich ans Bundesgericht, welches die Beschwerde in öffentlichrechtlichen Angelegenheiten mit Urteil 2C_864/2021 vom 7. Juli 2022 abwies. Anschliessend sandte die Veranlagungsbehörde dem Rekurrenten mit als "Umsetzung Verwaltungsgerichtsentscheid" bezeichnete und vom 6. Oktober 2022 datierte Dokumente zu, die u.a. die Entscheidrechnungen (Aufstellung der Steuerbeträge, bisherigen Zahlungen und Verzugszinsen) enthielten (Periode ________2016: pag. 491-480; Periode ________2016: pag. 502-492).